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Das Upload-Center

  • Digitale Einreichung von Dokumenten
    durch den Händler
  • Für Privat- und Gewerbekunden
  • Für alle Vertragsarten

Was ist das Upload-Center?

Im Upload-Center können Sie alle1 relevanten Dokumente zur Abwicklung Ihrer Geschäfte digital hochladen. Dies gilt für alle Vertragsarten (Vertragsdruck Digital, Fernabsatzvertrag, Vertragsdruck Klassisch). Das bedeutet: Sie sparen nicht nur kostbare Zeit, sondern schonen auch die Umwelt!

Intuitiv, einfach und digital!

Das neue Upload-Center ist für Sie intuitiv gestaltet, damit Sie Ihre Geschäfte noch einfacher abschließen können. Dokumente lassen sich per Upload oder Drag-and-Drop auswählen und an uns versenden. Über einen QR-Code können Sie das Upload-Center auch auf Ihrem mobilen Endgerät öffnen, um Dokumente per Fotoaufnahme und/oder aus Ihrer Galerie zu nutzen. 

Wenden Sie sich bei eventuellen Rückfragen gerne an Ihren Distriktleiter.

1Bitte beachten Sie: Dokumente wie z. B. die ZB II und beim „Vertragsdruck Klassisch“ der Darlehensvertrag müssen bitte weiterhin postalisch im Original eingereicht werden.

Vorteile für Sie als Händler

  • Zusätzlicher Online-Service für Ihre Anträge
  • Überall und jederzeit erreich- und verfügbar
  • Schnelles und einfaches Einreichen von Dokumenten
  • Sie sparen Zeit und schonen die Umwelt
  • Sie behalten einen noch besseren Überblick über Ihre Geschäfte

Prozessbeschreibung für die Nutzung des Upload-Centers

In der Prozessbeschreibung finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Nutzung des Upload-Centers.

Nutzen Sie auch unsere Checklisten für nützliche Hinweise zu erforderlichen und nicht erforderlichen Dokumenten.    

Zum Download unseres Handbuchs zum Upload-Center und der Checkliste Privatkunden melden Sie sich bitte in Kosyfa an und wechseln Sie zu Fire.

Hinweis

Das Hochladen der Dokumente im Upload-Center beschleunigt und vereinfacht den Prozess für Sie und für uns. Daher möchten wir Sie bitten, von der Unterlageneinrei-
chung per Mail und per Post abzusehen. Dokumente wie
z. B. die ZB II und beim „Vertragsdruck Klassisch“ der Darlehensvertrag müssen weiterhin postalisch im Original eingereicht werden.